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09.02.2017

Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt vorantreiben


Bürgermeister Becker (rechts) hatte eingeladen. Vertreter der Ausländerbehörde des Landkreises und der Bundesagentur für Arbeit erläuterten die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Tagung von Vertretern aus Kommunen, Bildungsträgern, Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit im Osteroder Rathaus

V: Stadt Osterode am Harz

Die Frage, wie Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integriert und insbesondere auch bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt werden können, war Gegenstand einer Tagung, die gestern im Osteroder Rathaus stattgefunden hat.

Bürgermeister Klaus Becker hatte Amtskollegen aus der Region, Vertreter von Personalverwaltungen südniedersächsischer Kommunen und regionaler Bildungsträger eingeladen. Bei der Begrüßung wies er darauf hin, dass nach der Aufnahme und Begleitung der Geflüchteten, dem Erlernen der deutschen Sprache als dritter und schwierigster Schritt der Versuch unternommen werden müsse, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Anstrengungen, auch seitens der Stadt, seien an den komplizierten ausländerrechtlichen Regeln gescheitert. „Wenn schon Behörden sich schwertun, was sollen dann Industrieunternehmen sagen oder kleinere Betriebe, die nicht einmal über eine eigene Personalabteilung mit geschulten Mitarbeitern verfügen?“, so der Verwaltungschef.

Sowohl die unterschiedlichen rechtlichen Status von Ausländern wie verschiedenste Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur, die von diesen abhängig sind, ließen leicht den Überblick verlieren. Nicole Jung, Leiterin des Fachdienstes Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beim Landkreis Göttingen, erläuterte anschaulich den Ablauf des ausländerrechtlichen Verfahrens.

Vom jeweiligen Status der einzelnen Person hängt ab, ob und ab wann nach Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Für die Betriebe, stellten Teilnehmer fest, sei es schwierig, z. B. einen Praktikanten zu beschäftigen, wenn sie nicht wissen, ob die im Normalfall für drei bis sechs Monate befristete Aufenthaltsgestattung als Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung verlängert wird.

Hier gab es den Tipp, bei einer Beschäftigung denjenigen Flüchtlingen den Vorzug für ein Praktikum oder eine Ausbildung zu geben, die aufgrund ihres Herkunftslandes eine hohe Bleibeperspektive und damit einen längerfristigen zu erwartenden Aufenthalt in Deutschland haben. Dies gilt z. B. für Syrer oder Iraker.

Für die Bundesagentur erläuterte Anke Koch vom Kompetenzteam Migration die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Sie wies darauf hin, dass die sog. Vorrangprüfung, ob ein Arbeitsplatz zunächst von einem Deutschen zu besetzen sei, für die Flüchtlinge im Agenturbezirk Göttingen abgeschafft sei.

Auch etwas anderes machte Koch deutlich: Die Förderungen, die Migranten gewährt werden, sind keine Leistungen nur für diesen Personenkreis – sie stehen allen – eben auch Deutschen Arbeitssuchenden – in gleicher Weise zur Verfügung. Im Gegenteil gebe es Einschränkungen für Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern. „Das sind alles keine Sondermaßnahmen – was Flüchtlingen geboten wird, wird auch anderen Personen gewährt.“

Einzelne konkrete Fragestellungen wurden mit den Experten des Landkreises und der Bundesagentur unmittelbar besprochen. Beide boten eine enge Zusammenarbeit an, um die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Offenbar ist dies auch im Sinne der Betroffenen. „Wir stellen eine hohe Motivation der Flüchtlinge fest“, so Anke Koch.

In Osterode am Harz leben derzeit etwa 450 Geflüchtete mit unterschiedlichem ausländerrechtlichen Status. Sie werden von zahlreichen Ehrenamtlichen, insbesondere im Rahmen der Initiative „Willkommen in OHA!“ betreut. Die Stadtverwaltung strebt an, zusätzliche Praktikantenplätze bereitzustellen, um erste Schritte zum Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unternehmen.


Bürgermeister Becker (rechts) hatte eingeladen. Anke Koch (BA), Christian Auer, Nicole Jung und Christine Kummer (Landkreis Göttingen) erläuterten, worauf bei der Beschäftigung von Ausländern zu achten ist.

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