Meldungen / Städtische Meldung

19.01.2024

Hundesteuer in Osterode am Harz wie im Vorjahr


...Stadt Osterode am Harz 

Aufgrund der unveränderten Festsetzung der Hundesteuerbeträge werden für das neue Jahr keine neuen Hundesteuerbescheide versandt. Im Amtsblatt des Landkreises Göttingen wurde bereits bekanntgemacht, das die letzten Dauerbescheide weiterhin gültig sind. Die jährliche Steuer beträgt weiterhin für den ersten Hund 96,00 €, für den zweiten Hund 126,00 €, für jeden weiteren Hund 159,00 €, für den ersten gefährlichen Hund 525,00 € und für jeden weiteren gefährlichen Hund 630,00 €.

Steuerpflichtige, die kein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt haben, entrichten die im letzten Hundesteuerbescheid angegebene Steuer weiterhin bei Fälligkeit an die Stadtkasse Osterode am Harz. In der Regel gilt der Bescheid, mit dem die aktuelle Hundesteuermarke zugestellt wurde.

Auskünfte zur Hundesteuer gibt es im Bereich Abgaben unter der Telefonnummer 05522-318-240 oder per E-Mail an „steuern@osterode.de“.

 

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