Meldungen / Städtische Meldung

19.12.2023

Maßstabswechsel bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren


...Stadt Osterode am Harz 

Der Rat der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am 6. Dezember beschlossen, dass die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst ab dem Jahr 2024 nach dem Quadratwurzelmaßstab erhoben werden. Bei diesem rechtlich anerkannten Maßstab wird die jährliche Gebühr aus der Quadratwurzel der amtlichen Grundstücksfläche und dem Gebührensatz für die entsprechende Reinigungsklasse berechnet.

Die Stadt folgt damit dem Beispiel einiger anderer Städte und Gemeinden in Niedersachsen, wie z. B. Goslar, Hann. Münden und Wolfenbüttel, die sich nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ebenfalls für einen flächenbasierten Maßstab entschieden haben. Aus Sicht von Politik und Verwaltung gibt es gute Gründe für eine Abkehr vom Frontmetermaßstab, bei dem ausschließlich auf die Länge der Grundstücksseite entlang der das Grundstück erschließenden gereinigten öffentlichen Straße abgestellt wird. Zum Beispiel führten die durch die Rechtsprechung zunehmenden Anforderungen zur Frontmeterermittlung bei bestimmten Grundstückszuschnitten und -lagen zu nur schwer nachvollziehbaren Mehrbelastungen einzelner Gebührenpflichtiger. 

Mit dem Quadratwurzelmaßstab wird nun eine gerechtere und einfachere Berechnungsgrundlage angewendet. Durch den flächenbezogenen Maßstab haben die zufällige Lage des Grundstücks zur Straße und dessen geländemäßiger Zuschnitt keinen Einfluss mehr auf die Gebührenhöhe. Zudem ist die Grundstücksfläche für jeden Gebührenpflichtigen anhand seines Grundbuchblattes eindeutig feststellbar.

Die Stadtverwaltung betont, dass die Gebühren ausschließlich zur Kostendeckung der Straßenreinigung und des Winterdienstes verwendet werden dürfen. Sofern witterungsbedingte Reinigungen nicht erfolgen können, werden entstandenen Überschüsse mit den Kosten der Folgejahre verrechnet. Infolgedessen kann es zu Gebührenschwankungen kommen.

Mit dem neuen Maßstab werden die Kosten gerechter auf den Kreis der Gebührenzahler verteilt. Die Stadt selbst trägt einen Anteil der Allgemeinheit von 25 % an den Kosten.

Weitergehende Erläuterungen gehen den Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen im Januar 2024 mit dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben zu. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Abgaben der Stadtverwaltung selbstverständlich zur Verfügung.

 

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