Regionales / SG Hattorf / Wulften

01.12.2023

Windpark Wulften nimmt wichtige Hürde


v.l. Rolf Barke, Wulften / Wilhelm Sonntag, Alterric / Wilhelm Haase, Dorste

...von Wilhelm Sonntag

Inzwischen konnten die letzten Grundstücksverträge für den Windpark Wulften geschlossen werden. Die Feldmarkinteressentenschaften Wulften und Dorste haben nunmehr die Nutzungsverträge zur Benutzung der Wege mit dem Projektierer Alterric unterschrieben. Zuvor hat die Alterric GmbH die erforderlichen Nutzungsverträge mit den Grundstückseigentümern unter Dach und Fach gebracht.

Alterric ist ein Gemeinschaftsunternehmen des Energieversorgers EWE AG und der Aloys Wobben Stiftung (ENERCON). Mit drei von sechs Windkraftanlagen ist das Unternehmen auf dem Hattorfer Berg zwischen Schwiegershausen und Hattorf im so genannten Bürgerwindpark bereits vertreten. Nach diesem Modell sollen auch die sieben geplanten Windkraftanlagen zwischen Wulften und Dorste betrieben werden. 
Das bedeutet, dass sich neben der HarzEnergie nun auch Einwohner der Dörfer Wulften, Hattorf, Schwiegershausen und Dorste am Windpark beteiligen können. 

In einer nächsten Ausbaustufe sind vier weitere Windkraftanlagen auf dem Hattorfer Berg geplant. Und nach Abschluss der Flurbereinigung Dorste wird der Wulftener Windpark eine Erweiterung in der Dorster Feldmark erfahren. Auch dieses Projekt wurde bereits dem Gemeinderat Dorste und den Dorster Feldmarksinteressenten vorgestellt. Geplant sind Anlagen mit einer Nennleistung von mindestens 5,5 MW und einem Rotorkreis bis voraussichtlich 175 Meter.

Die Windenergie ist das wichtigste Standbein der Energiewende und leistet einen entscheidenden Anteil, um die Stromkosten weiter zu senken. Alterric gewährleistet, dass die Gewerbesteuer vor Ort bleibt und wird mit den umliegenden Gemeinden zusätzliche Verträge schließen, um auch sie neben den Einwohnern an den Einnahmen zu beteiligen. Bis es so weit ist, sind noch einige dicke Bretter zu bohren. Doch damit kennen sich alle beteiligten Akteure bestens aus.

Nach Abschluss der Verträge können nunmehr weitere erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben werden. Dazu zählen z.B. die Gutachten zum Schall- und Schattenwurf, Windgutachten, Boden- und Brandschutzgutachten, sowie Gutachten zum Natur- und Denkmalschutz. Die Untersuchungen zum artenschutzrechtlichen Gutachten laufen bereits seit Anfang 2023 und sind demnächst abgeschlossen. 
In jeder Planung für einen Windpark ist es das Wichtigste, zunächst alle Eigentümer in ein Boot zu holen. Auf vielen Flächen sind oft mehrere Planungsfirmen unterwegs, um Nutzungsverträge zu schließen. Sind sich die Grundeigentümer vor Ort nicht einig, mit wem das Projekt letztlich verwirklicht werden soll, bedeutet das oft das Aus für das ganze Vorhaben.

Bei der Auswahl, welcher Anbieter der Passende für das jeweilige Projekt ist, darf man nicht nur auf die gebotenen finanziellen Einnahmen schauen. Man muss schon genau hinsehen, mit wem man es in den nächsten 30 Jahren zu tun haben will. Daher ist es empfehlenswert, alle Aspekte genau zu bewerten, bevor man eine Unterschrift gibt.

 

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