Regionales / SG Hattorf / Hattorf

22.12.2016

Durch Ratsbeschluss hat die Hattorfer Wehr jetzt offiziell ein neues Kommando


Rolf Hellwig und Georg Wipke zusammen mit Björn Bartram, Arnd Schumann, Werner Vogel, Norman Lohrengel und Henning Böttcher (v. l. n. r.) nach der Verabschiedung, Ernennung und Ehrung

(pb) Im Mittelpunkt der Sitzung des Samtgemeinderates Hattorf standen zwei Verabschiedungen, zwei Ernennungen, eine Ehrung und eine Beförderung. Schließlich gab es einen Führungswechsel bei der Freiwilligen Feuerwehr Hattorf zu beschließen, Schiedsmann Werner Vogel für seine bereits 40 Jahre währende Tätigkeit zu ehren und Udo Schirmer zum Samtgemeindeamtsinspektor zu befördern.

Weil sich Arnd Schumann, der von 2008 bis 2010 das Amt des Ortsbrandmeisters kommissarisch ausübte und danach für weitere sechs Jahre offiziell in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen wurde, nicht noch einmal zur Wahl stellte, überreichte ihm Samtgemeindebürgermeister Rolf Hellwig die Entlassungsurkunde. Dieses Dokument nahm auch Henning Böttcher entgegen. Er war seit 18 Jahren stellvertretender Ortsbrandmeister, und stellte sich aufgrund des Entscheids von Arnd Schumann ebenfalls nicht noch einmal für dieses Ehrenamt zur Verfügung.

Dieser Entschluss der beiden Kameraden war aber nicht überraschend gekommen, denn bereits im September wurde während einer außerordentlichen Mitgliederversammlung seitens der Wehr  entschieden, dem Samtgemeinderat Björn Bartram und Norman Lohrengel als Nachfolger vorzuschlagen. So wurden Björn Bartram als Ortsbrandmeister und Norman Lohrengel als stellvertretender Ortsbrandmeister einstimmig ernannt. Samtgemeindebürgermeister Rolf Hellwig brachte im Namen des Samtgemeinderates die Freude darüber zum Ausdruck, zwei Nachfolger gefunden zu haben, die  aus Sicht der Politik die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für diese Ämter mit sich bringen. Den beiden Vorgängern wurde von allen Seiten ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit ausgesprochen.

Feierlich ging es weiter, als Hellwig auf Werner Vogel aus Wulften zu sprechen kam. Der führt schließlich seit gut  40 Jahren, ohne Unterbrechung, die Schiedsamtstätigkeit für den Schiedsamtsbezirk Samtgemeinde Hattorf am Harz  durch,  und wird dies auch noch bis 2020 ausüben. Neben anerkennenden Worten durfte er eine Urkunde und ein Dankeschönpräsent entgegennehmen. „Manchmal könnten wir ihre Dienste auch bei den Sitzungen des Samtgemeinderates gebrauchen“, so Hellwig mit einem nicht zu übersehenden Lächeln.
Es galt aber auch, über andere Tagesordnungspunkte im Landgasthof Trüter unter Leitung des Ratsvorsitzenden Georg Wipke abzustimmen, was nicht immer in Einklang erfolgte. Die lag allerdings vor, als die erste, geringfügige  Nachtragsänderung zur Hauptsatzung der Samtgemeinde Hattorf beschlossen wurde, die übrigens auch nach der Kreisfusion weiterhin im Amtsblatt erscheinen wird.
Mit zehn Ja- und sechs Neinstimmen sowie einer Enthaltung wurde letztendlich die geänderte Entschädigungssatzung der Samtgemeinde angenommen.

Fraktionsvorsitzender Harald Reinhardt  machte klar, dass die SPD-Fraktion hinter allen Änderungen steht. Das bedeutet unter anderem, dass die Funktionsträger 20 € mehr erhalten, aber nicht die anderen Ratsmitglieder. Fraktionsvorsitzende Karin Wode betonte dahingegen,  dass die  CDU/FDD-Gruppe sich zwar mit dem Vorschlag der Verwaltung hätte  anfreunden können, aber die jetzt zu fassende Änderung zugunsten der Funktionsträger ablehnt. Einig waren sich aber alle in dem Punkt, in den Aufwandentschädigungen an zwei neu aufgenommene Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehren festgeschrieben stehen. So werden der/die Kinderfeuerwart/in und der/die Brandschutzerzieher/in jeweils 20 € pro Monat erhalten. In dem Zusammenhang mahnte Karin Wode an, dass Verwaltung, Politik und Wehren drei wichtige Pfeiler seien, die miteinander arbeiten sollten, um grundlegende Verbesserungen auf die Beine stellen zu können. Aus dem Grund wird übrigens ins Auge gefasst, einen Bedarfsplan aufzustellen, so Rolf Hellwig.

Er  ließ die Sitzung aber auch wissen, dass die dritte Nachtragshaushaltsatzung durch den Landkreis Göttingen genehmigt wurde und rechtswirksam im Amtsblatt nachzulesen ist. Letztendlich habe der neue Landkreis mit der Genehmigung bestimmt kein allzu großes Problem  gehabt.

 

Anzeige