Politik / Wirtschaft / Bildung

07.03.2017

Unerwartetes Umdenken in der städtischen Verkehrspolitik


Eine einfache Regelung „Durchfahrtverbot für Fahrzeuge über 7,5 To., Anlieger frei“, die sich für Scharzfeld seit Jahren bewährt hätte für Barbis und Osterhagen völlig genügt. Damit könnte jeder Lkw problemlos alle Gewerbebetriebe, die LKW-Waschanlage und

Ratsmehrheit fühlt sich an bereits gefassten Beschluss nicht mehr gebunden

(bj) Einstimmig hat am 26.11.2015 der Bad Lauterberger Stadtrat, aufgrund eines BI-Antrages beschlossen, ein Lkw-Durchfahrverbot über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht für Barbis und Osterhagen(Anlieger ausgenommen), auf der ehemaligen B 243 einzurichten. Die Verwaltung sollte das Verbot bei den zuständigen Behörden zu veranlassen.

Ja selbst die Verwaltung, so hatte Bürgermeister Dr. Thomas Gans damals auf der vorausgegangenen Bauausschusssitzung erklärt, befürworte solch eine Maßnahme. Dr. Reiner Schenk (Grüne), stellte seinerzeit fest: “Leider habe der Verkehr durch Barbis und Osterhagen nicht so stark abgenommen, wie man das angesichts der großzügigen Umgehungsstraße hätte erwarten können. Woran auch immer es liegen möge, es müsse geändert werden, denn: „Die Anwohner sind nach wie vor geplagt. Und die Straßenschäden werden künftig wir bezahlen müssen.“ Für die CDU fand Erik Cziesla den Antrag gut und Uwe Speit machte sogar für die SPD die eigentliche Urheberschaft für den Antrag geltend.  

Da sich auch nach mehr als einem Jahr nichts getan hat, beantragte im Interesse der zahlreichen genervten Anlieger zur jüngsten Ratssitzung, sowohl die Bürgerinitiative (BI), wie auch die Wählergruppe im Rat (WgiR), nun erneut die Strecke von Abfahrt Zoll bis zum Steinaer Kreisel mit der entsprechenden Beschilderungen auszustatten. Doch unter dem Motto: „Was interessiert mich das Geschwätz von gestern? (Adenauer)“, so die Bi-Fraktion, die Kommunalwahl ist ja gelaufen, wollen nun auf einmal SPD, CDU und Grüne im Stadtrat nichts mehr von ihren einstigen Aussagen wissen und schmetterten mit ihrer knappen Mehrheit die Anträge ab.

Während Hunderte von Anliegern der ehemaligen B 243 und des weiteren Umfeldes der Straße in Barbis und Osterhagen von dem zum großen Teil unnötigen LKW-Verkehr betroffen sind, knickte die knappe Ratsmehrheit von SPD/Grüne und CDU vor ihrer eigenen Meinung und Entscheidungsfindung ein. Allerdings völlig grundlos, denn für Anlieger und damit auch für den gewerblichen Güterverkehr zur Anlieferung und Versand, Fahrten zur Waschanlage oder Tankstelle, usw., sollte die Sperrung überhaupt nicht gelten. Da helfen auch die eher fragwürdige Stellungnahme der IHK oder die  neuen „objektiven“ Zahlen des Bürgermeisters, vom 27. Januar 2017, nicht weiter, wo gerade einmal an zwei Stunden eines Tages nur ein „mäßiger regionaler LKW-Verkehr“ festgestellt wurde. Daraus zu schließen, der vermeidbare LKW- und der Mautausweichverkehr sei völlig unbedeutend, ist nach Meinung der betroffenen Anlieger und auch der BI völlig abwegig.

Erst vor einigen Tagen beklagte sich ein an der Barbiser Straße wohnender Landwirt, dessen Haus bei jeder LKW-Durchfahrt wackelt. Beschwerden von ihm, sowie weiterer Anlieger, wurden jeweils durch die Stadtverwaltung als nichtig abgetan. Weitere Brisanz erhält die Materie durch die derzeitig anhaltenden Bauarbeiten für das schnelle Internet in Barbis. Durch unzählige Querschläge und Baugruben im Fahrbahnbereich, die sich nach Meinung von Tiefbaufachleuten nicht wieder in den Originalzustand zurückversetzen lassen, werden mit Sicherheit die Lärmbelastung und die Erschütterungen durch schwere Fahrzeuge noch einmal erheblich zunehmen. Berechtigterweise könnten dann die Anlieger nicht nur ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, sondern auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h fordern.

Auf jeden Fall wird die BI, vor der nächsten Kommunalwahl, die Bürger an die „Wendehalspolitik“ von SPD/Grüne und CDU erinnern, da ein gefasster, ja einstimmiger Beschluss ignoriert und nicht umgesetzt wurde. Und dies ohne Not. Es wäre doch eine, einfach durch die Stadt und den Landkreis umzusetzende Regelung, wie seit Jahren in Scharzfeld praktiziert und bewährt, die Anwohner durch eine schlichte Begrenzung des Lkw-Verkehrs zu schützen.


Durch die derzeit laufenden Tiefbauarbeiten, so die Auskunft von Tiefbaufachleuten, sind Folgeschäden an der Barbiser Straße durch zahlreiche Querschläge und unterhöhlen von Gossen und Bordsteinen zu erwarten

 

Anzeige