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01.03.2017

Bad Grund darf weiter Prädikat „Heilklimatischer Kurort“ tragen


Alle zehn Jahre erfolgt eine Überprüfung der Luftqualität in Kurorten. Die Bergstadt Bad Grund erfüllt die lufthygienischen Voraussetzungen

Der Deutsche Wetterdienst hat ein Jahr lang die Luftqualität des Kurortes gemessen und bestätigt mit seinem Gutachten, dass Bad Grund die lufthygienischen Voraussetzungen erfüllt.  

(hn) Wie Dr. Oswald Sander, Geschäftsführer Sander Immobilienverwaltung, am Donnerstag mitteilte, darf die Bergstadt Bad Grund für weitere zehn Jahre das Prädikat Heilklimatischer Kurort mit Heilstollentherapie mit der Heilanzeige „Atemwegserkrankungen“ tragen.

Im Eisensteinstollen stand die routinemäßige Überprüfung der Luftqualität zur Bestätigung dieses Prädikates an, die durch den Deutschen Wetterdienst nach den Richtlinien des Deutschen Heilbäderverbandes und des Deutschen Tourismusverbandes über die Dauer von einem Jahr durchgeführt wurde. In dem amtlichen Gutachten, das jetzt vorliegt, wird bestätigt, dass die lufthygienischen Voraussetzungen für diese Auszeichnung weiterhin erfüllt sind.

Durch die Auswahl der Standorte sollten die lufthygienischen Verhältnisse im gesamten Aufenthaltsbereich der Kurgäste und der Erholung suchenden Urlauber erfasst werden. Die Luftproben wurden auf grobe Staubteilchen (gesamter Grobstaub ohne Blütenpollen), auf „schwarze“ Grobstaubpartikel, auf Ruß im Feinstaub, auf Blütenpollen und auf den Gehalt an Stickstoffdioxid untersucht. Der „schwarze“ Grobstaub entsteht vorwiegend durch Kraftfahrzeugverkehr (Abrieb von KFZ-Reifen und Fahrbahnasphalt) sowie beim Heizen mit Holz und Kohle. Feinstaub und Stickstoffdioxid gelangen hauptsächlich durch die Abgase des Verkehrs und im Winter auch durch die Heizungen in die Luft. Beide Luftbeimengungen können in höheren Konzentrationen den Atemwegen schaden.

An der Messstelle Clausthaler Straße enthielt ein Kubikmeter Luft wegen des Verkehrs im Durchschnitt 7,8 Mikrogramm Grobstaub, erlaubt ist an diesem verkehrsreichen Standort eine mittlere Staubkonzentration von maximal 22 Mikrogramm. Am Standort Alter Friedhof wurde eine Staubkonzentration von 5,1 Mikrogramm festgestellt, wobei der zulässige Höchstwert zu 42 Prozent erreicht wurde. Die in Bad Grund gemessenen groben Staubteilchen bestanden zu größten Teil aus Sandkörnern, die vom Wind und durch Kraftfahrzeuge vom Erdboden aufgewirbelt wurden. Im Frühjahr des vergangenen Jahres wurden in den Messgeräten auch viele Blütenpollen gefunden. Die Konzentration der „schwarzen“ Grobstaubteilchen war an der Messstelle Clausthaler Straße mit einem Wert von 2,05 Mikrogramm deutlich höher als am zweiten Standort im Kurgebiet ohne Verkehrseinfluss. Der maximal zulässige Belastungswert wurde am verkehrsbezogenen Standort zu kurortüblichen 46 Prozent ausgeschöpft. Die Konzentration des Feinstaubes an der Stelle Clausthaler Straße liegt mit 8,7 Mikrogramm (Richtwert-Ausschöpfung 55 Prozent) im kurortüblichen Normalbereich, beim Ruß im Feinstaub wurde mit 0,5 Mikrogramm (Richtwert-Ausschöpfung 35 Prozent) ein erfreulich geringer Wert gemessen.

 

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