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10.02.2017

Abfallwirtschaft Osterode am Harz: Gebührenbescheide werden versandt


Erläuterungen zum Jahresbescheid für 2017

Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2017 werden in diesen Tagen bekannt gegeben. Die Höhe der Abfallgebühren konnte erneut verringert werden. Sie liegt im Altkreis Osterode am Harz auf dem niedrigsten Niveau der vergangenen zehn Jahre.

Die Jahresbescheide berücksichtigen Änderungswünsche, die bis 31. Dezember eingegangen waren. Änderungsanträge, die später eingegangen sind oder erst später wirksam werden sollen, wurden bearbeitet und auf etlichen Grundstücken bereits der gewünschte Behältertausch durchgeführt. Für den Bescheidversand konnten diese Veränderungen aus technischen Gründen aber nicht berücksichtigt werden. Für Grundstücke, bei denen sich die Änderungsmeldung mit dem Bescheiddruck überschnitten hat, werden entsprechende Änderungsbescheide versandt.

Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), fällig werden die Gebühren am 1. Juli. Einzahlungen von Teilbeträgen sind schon vor dem Fälligkeitstermin – mit Angabe der Objektnummer (auf dem Bescheid abgedruckt) – möglich. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats ist es möglich, die Abfallgebühren vierteljährlich, immer zur Quartalsmitte, abbuchen zulassen.

Bei Fragen zum Abfallgebührenbescheid ist die Angabe der Objektnummer für die Bearbeitung unerlässlich. Wenn ein Grundstückseigentümer ein anderes Behältervolumen bestellen oder eine Änderung der Bankverbindung melden möchte, kann dies ausschließlich schriftlich und ebenfalls unter Angabe der Objektnummer und ggf. der Behälternummern geschehen.

Bei Eigentumswechseln sind alter und neuer Eigentümer zur Meldung verpflichtet, diese hat binnen eines Monats zu erfolgen. Die Ansprechpartnerinnen der Gebührenstelle stehen zu den auf dem Bescheid angegebenen Servicezeiten zur Verfügung, ferner kann außerhalb der Servicezeiten ein Termin vereinbart werden.

Die Abfallwirtschaft Osterode am Harz ist erreichbar per E-Mail, abfallgebuehren-oha@landkreisgoettingen.de, sowie per Fax 05522 960-4791.

 

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