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01.02.2017

Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“


Jobcenter informiert interessierte Einrichtungen über Förderbedingungen

(LK-GÖ)  Das Jobcenter des Landkreises Göttingen nimmt am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ teil. Mit dem Programm können bis zu 120 versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.

Davon profitieren Empfänger des Arbeitslosengelds II, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. älter als 35 Jahre sind und sich seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug befinden. Die zu schaffenden Beschäftigungsverhältnisse müssen dem öffentlichen Interesse dienen, wettbewerbsneutral sein und zusätzlich eingerichtet werden.

Ziel des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufenen Programms ist es, langjährigen Leistungsbeziehern die soziale Teilhabe zu sichern und sie an den Ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Begleitet werden solche Bemühungen durch individuelle Coachingmaßnahmen des Jobcenters.

Einrichtungen, die an der Teilnahme am Bundesprogramm interessiert sind, können sich über die weiteren Rahmen- und Förderbedingungen informieren beim Jobcenter des Landkreises Göttingen, Herr Hoffmann, Projektmanagement, Telefon 0551 525-2958, E-Mail hoffmann.i@landkreisgoettingen.de.

 

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