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28.12.2016

Schutz vor Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Göttingen


Anordnung des Fachbereichs Veterinärwesen

(v) Sämtliches im Landkreis Göttingen gehaltenes Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen gehalten werden. Das gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben. Die entsprechende Verfügung des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen wird sofort vollzogen und tritt am 29.12.2016 in Kraft. Ziel ist der Schutz gegen die Geflügelpest. 

Im Landkreis Northeim wurde das Geflügelpestvirus HPAI H5N8 in einem Hausgeflügelbestand nachgewiesen. Die örtliche Nähe bedeutet ein hohes Risiko des Erregereintrags in Geflügelbestände im Landkreis Göttingen. Deshalb ist die Stallpflicht notwendig. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die durch infizierte Wildvögel verbreitet wird. In Deutschland ist der Erreger seit dem 8. November nachgewiesen. In mehreren Bundesländern, darunter Niedersachsen, kam es seitdem auch zu Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelbeständen.

Der Landkreis Göttingen ist bislang nicht betroffen. Die Stallpflicht ist eine vorbeugende Schutzmaßnahme. Jeder Verdacht der Erkrankung von Geflügel im Landkreis Göttingen ist sofort zu melden unter Telefon 0551 525-2493.

Die Haltung von Geflügel ist grundsätzlich der zuständigen Behörde zu melden. Das gilt auch im Fall von hobbymäßiger Geflügelhaltung. Ist die Meldung noch nicht erfolgt, ist dies unverzüglich nachzuholen. Im Landkreis Göttingen ist der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen die zuständige Behörde.

 

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